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Nun auch in Österreich: EUR 500,- pro Kind und Jahr steuerfrei
Mit Inkrafttreten des Steuerreformgesetzes durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 31. März 2009 können erstmals österreichische Arbeitgeber von einem steuerlichen Anreiz profitieren. Demnach werden Zuschüsse des Arbeitgebers für die Kinderbetreuung - ähnlich wie dies bereits seit Jahren für Essensgutscheine der Fall ist - bis zu einem Betrag von EUR 500,- jährlich pro Kind von der Lohnsteuer befreit. Die Befreiung von den Sozialversicherungsabgaben besteht bereits derzeit ohne betragliche Beschränkung. Das bedeutet, dass sich der Arbeitgeber die Lohnnebenkosten und der Arbeitnehmer die Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben sparen.
Aufgrund der vielen Anfragen interessierter Arbeitgeber hat Sodexo eine eigene Mailing-Liste eingerichtet. Jeder Interessierte kann hier unverbindlich aktuelle Informationen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen, der Steuerfreiheit sowie den aktuellen Neuigkeiten rund um das Thema "Kinderbetreuungsgutscheine" anfordern.
Investitionen in die "Work-Life-Balance" der Mitarbeiter zahlen sich aus
Viele Studien haben bewiesen, dass sich Investitionen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf in jedem Fall auszahlen.
Sodexo Kinderbetreuungsgutscheine - einfach, sicher und flexibel
Sodexo hat weltweit langjährige Erfahrung mit Dienstleistungsangeboten rund um die Kinderbetreuung. Auch in Österreich hat sich der Kinderbetreuungsgutschein bereits seit langem bestens bewährt (Näheres hierzu).