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Sodexo - Home

Kooperationen

Grundsätzlich gibt es folgende Möglichkeiten einer Kooperation:


1. Beratungsvereinbarung
Sodexo übermittelt sein Know-how an den Vertragspartner und erhält für diese Leistung ein Beratungshonorar.

2. Zentraleinkaufsvereinbarung
Sodexo kauft in eigenem Namen ein, führt hierfür die Buchhaltung und verrechnet dem Vertragspartner die Kosten ohne Aufschlag weiter. Der Vertragspartner profitiert von der Sodexo-Administration und den Sodexo-Einkaufskonditionen.

3. Menüliefervereinbarung
Sie haben keine eigene Küche? Sodexo beliefert Kindergärten, Schulen und "Kleinbetriebe" mit täglich frisch zubereiteten Speisen.

4. Betriebsführungs-/Managementvereinbarung
Sodexo setzt einen eigenen Betriebs-/Küchenleiter ein. Das bestehende Personal bleibt auf der Lohnliste des Vertragspartners oder kann auch von Sodexo übernommen werden.

5. Bewirtschaftungsvereinbarung
Sodexo setzt einen eigenen Betriebs-/Küchenleiter ein und bewirtschaftet den Betrieb auf eigene Verantwortung und Risiko. Das bestehende Personal kann auf der Lohnliste des Vertragspartners bleiben oder zu Sodexo wechseln.

6. Gemeinsame Gesellschaft
Sodexo gründet mit dem Vertragspartner eine gemeinsame Servicegesellschaft. Die Servicegesellschaft kann auch eine gemeinnützige GmbH sein. Das bestehende Personal des Vertragspartners wird in die neue Servicegesellschaft übernommen. Die Gesellschaft profitiert durch den Management- und Know-how Transfer von Sodexo.


Kontakt
Für weitere Detailinformationen und Referenzen stehen wir
Ihnen gerne zu Verfügung
Tel: +43 (0) 1 32 86 057 
Email: info@sodexo.at

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